Wichtiger Termin:

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, den
19.April 2024 um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Ehrungen

4. Berichte der Vorstandsmitglieder

5. Vorlesen der Chronik mit Berichten aus den Abteilungen

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung des Kassenwartes

8. Entlastung des Vorstandes 

9. Neuwahlen

    a) 1.Vorsitzende/r

    b) 3.Vorsitzende/r

    c) Schriftführer/in

    d) 3 Beisitzer

    e) 1 Kassenprüfer

10. Abstimmung über den Veranstaltungskalender 2024

11. Satzungsänderung

      - §8   Der Vorstand

      - §10 Verfahrensvorschriften

12. Anträge

13. Verschiedenes

Anträge sind dem Vorstand mindestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. Der Vorstand bittet alle Mitglieder um Teilnahme und pünktliches Erscheinen.

Bardenfleth, den 12.02.2024

 

Satzungsänderungen Mitgliederversammlung (1/2) 19.April 2024:

§ 8 Der Vorstand

Alt:

(1) Der Vorstand nach § 26 BGB - der den Verein gesetzlich vertritt - besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Des Weiteren gehören der Schriftführer und der Chronist dem erweiterten Vorstand an.

(2) Der Vorstand wird bei seiner Arbeit durch den erweiterten Vorstand und den sieben Beisitzern unterstützt.

(3) Die Wahlperiode für die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Es wird im jährlichen Wechsel gewählt.

(4) Der 1. Vorsitzende führt nach den Richtlinien des Vorstandes die laufenden Geschäfte. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes vorzubereiten und auszuführen.

(5) Vorstandssitzungen werden nach Bedarf sowie auf Verlangen von einem Drittel der Vorstandsmitglieder unverzüglich vom 1. Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter anberaumt.

 Neu:

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Zusätzlich wird der Vorstand durch einen Schriftführer und dem Chronisten erweitert.

(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten, wobei ein Mitglied des Vorstandes der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende sein muss. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können die Vorstandsmitglieder oder einzelne von ihnen von den Beschränkungen des § 181 BGB ganz oder teilweise befreit werden.

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Es wird im jährlichen Wechsel gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur erfolgreichen Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsdauer aus, kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied bestellen.

(4) Dem Vorstand können nur Vereinsmitglieder angehören. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter an einer Person ist zulässig.

(5) entfällt

 

 Satzungsänderungen Mitgliederversammlung (2/2) 19.April 2024:

§ 10      Verfahrensvorschriften

Alt:

(1) Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen durch Veröffentlichung in der örtlichen Presse (Nord-Westzeitung und Weserkurier) und Aushang im Vereinsschaukasten unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag. Die Versammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung, und wenn niemand eine Verfahrensrüge erhebt, beschlussfähig. Die Einladung zu einer Vorstandssitzung erfolgt schriftlich oder mündlich mindestens 3 Tage vor dem Versammlungstag.

Neu:

(1) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch Ankündigung auf der Internetseite des Vereins (https:www.bardenfletherdg.de), durch Aushang im Vereinslokal und durch die Bekanntmachung der Sozial Media Kanäle des Vereins. Mitglieder, die dem Verein eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, können auch elektronisch durch Übermittlung einer E-Mail, an die zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse geladen werden, wenn das Mitglied nicht in Textform anderes mitgeteilt hat. Die Ladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Versammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung, und wenn niemand eine Verfahrensrüge erhebt, beschlussfähig. Die Einladung zu einer Vorstandssitzung erfolgt schriftlich oder mündlich mindestens 3 Tage vor dem Versammlungstag.